TREUHANDFONDS
Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende rechtliche Beratungsdienste im Bereich der Treuhandfonds an, einschließlich der Gründung und anschließenden Verwaltung von Treuhandfonds sowie aller damit verbundenen Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten.
WAS IST EIN TREUHANDFONDS?
Ein Treuhandfonds ist ein Vermögenspool ohne Rechtspersönlichkeit, den der Treugeber von seinem ausschließlichen Eigentum getrennt und einem Treuhänder zur Verwaltung anvertraut hat. Sobald die Vermögenswerte auf diese Weise zugewiesen sind, gehören sie nicht mehr dem Treugeber oder dem Beitragszahler, sondern werden zu anonymem Vermögen (bekannt als unabhängiges Eigentum). Während der Existenz des Treuhandfonds übt der Treuhänder die Eigentumsrechte über die Vermögenswerte im Treuhandfonds aus und hat die Pflicht, diese Vermögenswerte ordnungsgemäß zu verwalten.
Das Wesentliche eines Treuhandfonds liegt in der Verwaltung von Vermögenswerten durch den Treuhänder zur Erreichung des Zwecks des Treuhandfonds.
FÜR WELCHE ZWECKE KANN EIN TREUHANDFONDS GEGRÜNDET WERDEN?
Ein Treuhandfonds kann für verschiedene Zwecke gegründet werden, sei es zum Gemeinwohl oder rein privat.
ER KANN BESONDERS VERWENDET WERDEN ALS:
• Ein Instrument zum Schutz von Familien- oder Unternehmensvermögen (z.B. Schutz des Familienvermögens bei komplexen Familienstrukturen, vor unerwünschten Erben oder zur Sicherstellung der Unternehmensnachfolge, etc.)
• Für eine sichere und stabile Strukturierung zukünftiger Vermögensübertragungen innerhalb der Familie, etc.
WAS SOLLTEN SIE TUN, WENN SIE EINEN TREUHANDFONDS GRÜNDEN MÖCHTEN?
Zunächst ist es wichtig, ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren, in dem wir Ihnen die Bedingungen für die Gründung eines Treuhandfonds im Detail erläutern und gemeinsam feststellen, ob und welcher Treuhandfonds für Sie geeignet und vorteilhaft ist. Wenn wir uns anschließend auf die Gründung eines Treuhandfonds einigen, werden wir die Gründungsdokumentation für Sie vorbereiten. Nach gegenseitiger Genehmigung dieser Gründungsdokumentation vereinbaren wir dann einen Termin mit einem Notar, der eine notarielle Beurkundung der Gründung des Treuhandfonds vornimmt und ihn anschließend im Register der Treuhandfonds einträgt. Mit der Eintragung im Register der Treuhandfonds entsteht der Treuhandfonds.